Herausgabe der Patientenakte: Schützen Sie sich vor rechtlichen Risiken!
Als Arzt oder Zahnarzt tragen Sie die Verantwortung, die Krankengeschichte Ihrer Patienten sorgfältig zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist nicht nur ein wichtiger Bestandteil Ihrer Arbeit, sondern Ihr Patient hat einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Dokumentation Patienten haben das gesetzlich verankerte Recht, ihre medizinischen Unterlagen einzusehen oder eine Kopie ihrer Patientenakte anzufordern. Doch genau hier lauern rechtliche Fallstricke, die Sie kennen sollten.
Grundlagen des Einsichtsrechts
- Vertragliche Verpflichtung: Durch den Behandlungsvertrag entsteht für den Patienten ein Anspruch auf Einsicht in seine Krankenakte. Eine unvollständige oder fehlerhafte Dokumentation kann nicht nur das Vertrauen Ihrer Patienten beeinträchtigen, sondern auch Ihre Beweisführung im Streitfall erschweren.
- Gesetzliche Bestimmungen: Nach § 630 g BGB haben Patienten das Recht, Einsicht in ihre Unterlagen zu verlangen. Dieses Recht wird durch das verfassungsrechtlich verankerte Selbstbestimmungsrecht des Patienten gestützt.
Praktische Umsetzung: Worauf Sie achten müssen
- Einsichtnahme vor Ort: Sie können Patienten ermöglichen, ihre Originalakten in Ihrer Praxis einzusehen. Ein Anspruch auf Herausgabe der Originale besteht nicht.
- Kopien bereitstellen: Seit Einführung der DSGVO 2018 sind Sie verpflichtet, Ihren Patienten auf Anfrage eine kostenlose Kopie der Behandlungsunterlagen zur Verfügung zu stellen.
- Erklärungen anbieten: Für den Fall, dass Ihre Dokumentation Fachbegriffe oder Abkürzungen enthält, sollten Sie diese verständlich erläutern können.
Achtung: Risiko Schadensersatzklage
Viele Ärztinnen und Ärzte wissen nicht, dass die Anforderung einer Patientenakte oft mit der Vorbereitung einer Schadensersatzklage verbunden ist. Patienten oder ihre Anwälte fordern Behandlungsunterlagen häufig, um mögliche Behandlungsfehler zu prüfen. In solchen Fällen ist es entscheidend, besonnen zu reagieren und rechtlich korrekt vorzugehen.
Besondere Herausforderungen
- Daten Dritter: Informationen über Dritte, die in den Unterlagen enthalten sind, dürfen nur weitergegeben werden, wenn keine schutzwürdigen Interessen verletzt werden.
- Psychotherapeutische Aufzeichnungen: Sensible Daten, wie persönliche Notizen aus psychotherapeutischen Sitzungen, können vom Einsichtsrecht ausgeschlossen sein, wenn ihre Offenlegung dem Patienten schaden könnte.
Unsere Unterstützung: Sicher durch rechtliche Anforderungen
Wenn ein Patient – oder sogar dessen Anwalt – eine Kopie Ihrer Behandlungsunterlagen anfordert, sollten Sie keine Risiken eingehen. Wir beraten Sie, wie Sie in solchen Situationen rechtssicher handeln und gleichzeitig Ihre Interessen schützen können.
Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung klären wir Sie darüber auf, worauf es bei der Herausgabe von Patientenakten ankommt. Verlassen Sie sich auf unser Fachwissen und vermeiden Sie unnötige Haftungsrisiken.
Kontaktieren Sie uns jetzt und sorgen Sie dafür, dass Sie bei Patientenanfragen bestens vorbereitet sind. Gemeinsam schaffen wir Sicherheit für Ihre Praxis!
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