Medavo- die Rechtsanwälte für Mediziner

Arbeitsrecht in der Praxis für Ärzte und Zahnärzte


Einleitung: Arbeitsrecht in der Arzt- und Zahnarztpraxis

Arbeitsrechtliche Themen betreffen jeden Praxisinhaber – egal ob in der Allgemeinmedizin, Zahnmedizin oder einer Facharztpraxis. Von der korrekten Erstellung von Arbeitsverträgen über die verpflichtende Zeiterfassung bis hin zu Elternzeit, Urlaub und Entgeltoptimierung: Wer als Arbeitgeber im medizinischen Bereich tätig ist, muss zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachten. Auf dieser Seite erhalten Sie praxisnahe Informationen und konkrete Lösungen rund um das Arbeitsrecht für Arzt- und Zahnarztpraxen.

Wichtige arbeitsrechtliche Themen im Überblick

Digitaler Arbeitsvertrag in der Praxis

Digitale Arbeitsverträge erleichtern administrative Prozesse und sparen Papier. Doch sie müssen trotzdem rechtssicher, formkonform und nachvollziehbar gestaltet sein. Wir beraten Sie zur digitalen Vertragserstellung, dem Einsatz elektronischer Signaturen und zur Umsetzung digitaler Personalakten – abgestimmt auf die Besonderheiten einer Arzt- oder Zahnarztpraxis.

Achtung vor Musterverträgen!

Standardisierte Muster-Arbeitsverträge aus dem Internet sind häufig stark arbeitnehmerfreundlich formuliert und bergen für Praxisinhaber erhebliche rechtliche Risiken. Sie berücksichtigen in der Regel weder die branchenspezifischen Anforderungen noch Ihre individuellen Interessen als Arbeitgeber. Zudem enthalten sie oft veraltete oder unvollständige Klauseln, die im Streitfall angreifbar sein können. Lassen Sie Ihre Arbeitsverträge daher individuell gestalten und auf Ihre Praxis zuschneiden. Vermeiden Sie rechtliche Risiken durch ungeprüfte Vorlagen und setzen Sie auf maßgeschneiderte Lösungen.

Sie wünschen eine Beratung oder haben eine rechtliche Frage?

Kontaktieren Sie uns einfach direkt!

T. +49 711 770557–565

Oder senden Sie uns eine E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Unsere Telefonzeiten sind:

Mo–Do: 8:00 – 17:00 Uhr

Fr: 8:00 – 14:00 Uhr

Beratungsanfrage
(auch Online-Beratung via Zoom)
medavo Seminare Überblick

Bleiben Sie informiert - mit dem medavo Newsletter

  Newsletter abonnieren


Weitere spannende Themen die für Ärzte relevant sein können:

Eine Zahnarztpraxis eröffnen: Darauf kommt es bei der Praxisgründung an

Finanzierung der Zahnarztpraxis: Darauf müssen Sie beim Kauf achten!

Der Zahnarzt als Arbeitgeber: Das sollten Sie wissen.

Haftpflichtfälle sind unangenehm - richtiges Handeln ist hier wichtig.

Praxisräume sind häufig angemietet – achten Sie auf den Mietvertrag.

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung & elektronische Zeiterfassung

Seit dem Urteil des BAG hinsichtlich der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung müssen auch Praxen die Arbeitszeit ihrer Angestellten erfassen. Wir zeigen, wie Sie ein praxistaugliches, elektronisches Zeiterfassungssystem in Ihrer Praxis einführen – konform mit dem Arbeitszeitgesetz, datenschutzsicher und ohne Mehraufwand für Ihr Team.

Pausenregelungen im Praxisalltag

Auch Pausen unterliegen arbeitsrechtlichen Vorgaben, die in Praxen häufig übersehen werden. Laut Arbeitszeitgesetz müssen Mitarbeiter bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 30 Minuten Pause erhalten, bei mehr als neun Stunden sind es 45 Minuten. Diese Pausen dürfen nicht einfach entfallen oder durch Bereitschaft ersetzt werden. Wir beraten Sie, wie Sie Pausenregelungen praxisgerecht und gesetzeskonform umsetzen, ohne den Praxisbetrieb zu beeinträchtigen – insbesondere in stressigen Sprechzeiten.

Überstunden und Mehrarbeit in der Praxis

Überstunden kommen in Praxen häufig vor. Wichtig ist, dass Sie klar geregelt, dokumentiert und vergütet werden. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Überstundenklauseln, der Abgrenzung zur Rufbereitschaft und der Definition von zumutbarer Mehrarbeit.

Nachweisgesetz 2025: Was Ärzte und Zahnärzte beachten müssen

Seit 2022 gilt das reformierte Nachweisgesetz. Dieses Gesetzt verpflichtet Arbeitgeber sämtliche wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten und dem Mitarbeitenden spätestens am ersten Arbeitstag auszuhändigen. Dies betrifft auch Arzt- und Zahnarztpraxen uneingeschränkt.

Zu den zwingend nachzuweisenden Inhalten gehören unter anderem:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
  • Befristung (falls zutreffend)
  • Arbeitsort und ggf. Hinweis auf wechselnde Einsatzorte
  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts inkl. Zuschläge, Prämien, Sonderzahlungen und deren Fälligkeit
  • Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten
  • Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
  • Kündigungsfristen
  • Hinweise auf anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen

Die Einhaltung dieser Vorgaben ist nicht nur formale Pflicht, sondern reduziert auch das Risiko arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen erheblich. Fehlerhafte oder unvollständige Nachweise können mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 Euro geahndet werden.

Wir unterstützen Sie bei der systematischen Umsetzung des Nachweisgesetzes in Ihrer Praxis – inklusive der rechtssicheren Erstellung von Arbeitsvertragsmustern, die alle aktuellen Anforderungen erfüllen. So schaffen Sie Transparenz, Rechtssicherheit und vermeiden unnötige Risiken im Personalmanagement.

Urlaubsregelungen

Urlaubsansprüche gehören zu den häufigsten Streitpunkten in Arbeitsverhältnissen – insbesondere in kleineren Teams wie in Arzt- und Zahnarztpraxen. Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben Arbeitnehmer bei einer 5-Tage-Woche Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr. Doch auch Sonderregelungen, z. B. bei Teilzeitbeschäftigten oder Minijobbern, müssen korrekt berücksichtigt werden.

Ein häufiger Fehler in der Praxis: der pauschale Ausschluss von Urlaubsübertrag oder die fehlerhafte Behandlung von Urlaubsansprüchen bei Krankheit. Wird ein Arbeitnehmer im Urlaub krank und legt ein ärztliches Attest vor, darf dieser Zeitraum nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden.

Zudem müssen Sie als Arbeitgeber dafür sorgen, dass Mitarbeitende ihren Urlaub tatsächlich nehmen können. Andernfalls droht ein Übertrag ins Folgejahr – oder sogar ein finanzieller Ausgleich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Auch Sonderurlaub aus persönlichen Gründen (z. B. Hochzeit, Todesfall, Geburt) sollte in Ihrer Praxisordnung klar geregelt sein.

Wir unterstützen Sie bei:

  • der rechtssicheren Gestaltung von Urlaubsregelungen im Arbeitsvertrag
  • der Erstellung eines übersichtlichen Urlaubsplans
  • der Klärung von Urlaubsansprüchen bei Krankheit, Elternzeit oder Kündigung
  • der Vermeidung von Streitfällen durch klare Kommunikation und rechtssichere Dokumentation

Elternzeit und Mutterschutz

Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf Mutterschutz, Elternzeit und besondere Schutzrechte. Wir zeigen Ihnen, welche Fristen einzuhalten sind, wie Sie Vertretungen organisieren und was Sie bei Teilzeitwünschen nach der Elternzeit beachten sollten.

Stillbeschäftigungsverbot

Das Stillbeschäftigungsverbot ist ein besonderer Schutzmechanismus für Mütter, die ihr Kind nach der Geburt stillen. Es untersagt Tätigkeiten, die die Gesundheit der stillenden Mutter oder des Kindes gefährden könnten. Dazu zählen unter anderem Arbeiten mit infektiösem Material, das Heben schwerer Lasten oder der Einsatz in stressbelasteten Bereichen. Besonders in medizinischen Einrichtungen wie Arzt- oder Zahnarztpraxen müssen solche Risiken individuell geprüft werden. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Tätigkeit entsprechend anzupassen oder gegebenenfalls ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung und Kommunikation dieses Schutzrechts.

Kündigung

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist ein rechtlich anspruchsvoller Vorgang, der gut vorbereitet und dokumentiert sein muss – insbesondere im sensiblen Umfeld einer Arzt- oder Zahnarztpraxis. Arbeitgeber sollten bei jeder Kündigung sowohl die gesetzlichen Vorgaben als auch mögliche Risiken im Blick behalten, um kostspielige Fehler oder Klagen vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen:

  • Ordentlicher (fristgerechter) Kündigung: unter Einhaltung gesetzlicher oder vertraglicher Fristen
  • Außerordentlicher (fristloser) Kündigung: bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen mit wichtigen Gründen
  • Änderungskündigung: wenn der Arbeitsplatz nur unter veränderten Bedingungen fortgeführt werden soll

Dabei ist zu prüfen, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet – in der Regel bei mehr als zehn regelmäßig beschäftigten Mitarbeitern. In diesem Fall darf eine Kündigung nur aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen erfolgen. Für jede dieser Kategorien gelten besondere Anforderungen an die Dokumentation und Vorbereitung.

Zusätzlich gelten besondere Kündigungsschutzvorschriften, etwa für:

  • Schwangere (Mutterschutzgesetz)
  • Mitarbeitende in Elternzeit
  • Schwerbehinderte Personen (mit Zustimmung des Integrationsamts)
  • Betriebsratsmitglieder

Fehlerhafte Abmahnungen, fehlende Nachweise oder unklare Kommunikation führen schnell zu einer Unwirksamkeit der Kündigung. Auch die Einhaltung der Schriftform (handschriftliche Unterschrift, kein E-Mail oder Fax) ist zwingend.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zu allen Aspekten der Kündigung, u. a.:

  • Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und Kündigungsgründe
  • Erstellung formwirksamer Kündigungsschreiben
  • Begleitung von Abmahnungen im Vorfeld
  • Beratung zur Freistellung, Resturlaubsansprüchen und Zeugnisformulierung
  • Prozessvertretung bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten

So minimieren Sie Ihr Risiko und handeln rechtlich sicher – auch in schwierigen Personalfragen.

Einsatz freier Mitarbeiter/Scheinselbständigkeit

Der Einsatz freier Mitarbeiter – etwa für Urlaubsvertretungen, kurzfristige Projekte oder bestimmte Behandlungen – erscheint auf den ersten Blick flexibel und kosteneffizient. Doch gerade im medizinischen Bereich ist hier Vorsicht geboten: Häufig liegt in der Praxis eine sogenannte Scheinselbstständigkeit vor. Diese entsteht, wenn freie Mitarbeitende faktisch wie angestellte Mitarbeiter tätig sind, z.B. weisungsgebunden arbeiten, in den Praxisbetrieb integriert sind oder keine eigenen Betriebsmittel nutzen.

Die Folge: Im Falle einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung drohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Bußgelder und sogar strafrechtliche Konsequenzen. Zudem bestehen erhebliche haftungsrechtliche Risiken bei Behandlungsfehlern.

Wir prüfen für Sie, ob der Einsatz freier Mitarbeiter rechtlich zulässig ist, und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Vertragsgestaltung. Alternativ beraten wir zu möglichen Anstellungsverhältnissen mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, die sowohl Ihren Anforderungen als Praxisinhaber als auch den Wünschen externer Fachkräfte gerecht werden.

Unsere arbeitsrechtlichen Beratungsleistungen

Unsere Kanzlei bietet umfassende arbeitsrechtliche Beratung speziell für Ärzte und Zahnärzte:

  • Prüfung bestehender Arbeitsverträge auf Aktualität und Rechtskonformität
  • Erstellung neuer, arbeitgeberfreundlicher Arbeitsverträge
  • Beratung zur Arbeitszeiterfassung und Arbeitszeitgestaltung
  • Regelung von Überstunden, Urlaub, Krankheit, Mutterschutz & Elternzeit
  • Begleitung bei arbeitsrechtlichen Kündigungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Beratung zur steuer- und sozialversicherungsoptimierten Vergütung (Entgeltoptimierung)

Jetzt kostenfrei weiterbilden: Unsere Webinare

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand! Wir bieten regelmäßig kostenfreie Webinare zu arbeitsrechtlichen Themen für Praxisinhaber an.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Praxis rechtssicher, wirtschaftlich und zukunftsfest gestalten. Praxisnah, kompakt und direkt von erfahrenen Fachanwälten.

Sie möchten Ihre Arbeitsverhältnisse rechtssicher gestalten, Verträge aktualisieren oder sich bei einer konkreten Fragestellung arbeitsrechtlich absichern? Wir sind für Sie da. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt zu uns auf.

Medavo- die Rechtsanwälte für Mediziner

FAQ: Häufige Fragen zum Arbeitsrecht in der Praxis


Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich denselben Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte – anteilig berechnet nach den Arbeitstagen pro Woche. Eine gerechte und transparente Regelung im Arbeitsvertrag ist wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden.

Bei Krankheit haben Arbeitnehmer für bis zu sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen besteht. Wichtig ist die rechtzeitige Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und deren Dokumentation.

Während des Mutterschutzes – in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt – besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. Zudem darf in dieser Zeit keine Kündigung ausgesprochen werden. Arbeitgeber erhalten einen Großteil der Lohnkosten über das Umlageverfahren (U2) erstattet.

Grundsätzlich ja – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn der freie Mitarbeiter wie ein Angestellter in den Praxisbetrieb eingebunden ist, besteht die Gefahr der Scheinselbstständigkeit. Wir prüfen Ihren Einzelfall und helfen Ihnen, rechtliche Risiken zu vermeiden.

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, unterzeichnet sein und je nach Kündigungsart gut begründet werden. Besonders wichtig ist die Einhaltung von Fristen und Sonderkündigungsschutzvorschriften. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung.

Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden müssen Arbeitnehmer mindestens 30 Minuten Pause machen. Diese darf nicht durch Arbeitsbereitschaft ersetzt werden. Auch in stressigen Praxiszeiten sind Pausen gesetzlich vorgeschrieben und organisatorisch zu berücksichtigen.

Ja. Seit einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts sind Arbeitgeber verpflichtet, ein systematisches Zeiterfassungssystem einzuführen – auch in Arzt- und Zahnarztpraxen.

Durch präzise vertragliche Regelungen und eine transparente Dokumentation. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Ausgestaltung Ihrer Arbeitsverträge.

Wesentliche Punkte wie Beginn, Art der Tätigkeit, Vergütung, Arbeitszeit, Kündigungsfristen, Urlaubsanspruch. Diese müssen festgehalten und dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden. Wir helfen Ihnen bei dem korrekten Umgang mit diesen Pflichten.

Nein. Es gilt ein besonderer Kündigungsschutz während Schwangerschaft und Mutterschutz. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit solchen Situationen korrekt umgehen.

Sie haben weitere Fragen, die in den FAQ nicht beantwortet wurden?

Kontaktieren Sie uns einfach direkt!

T. +49 711 770557–565

Oder senden Sie uns eine E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Unsere Telefonzeiten sind:

Mo–Do: 8:00 – 17:00 Uhr

Fr: 8:00 – 14:00 Uhr